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Gehaltsrechner — Brutto-Netto (Deutschland)

Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), Solidaritätszuschlag, optionale Kirchensteuer und die Sozialversicherungs-Beitragssätze 2026.

Buğra SözeriFinanzen
Updated · Published
Reviewed by Convertitive Finanz-Redaktion
Finanzieller Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient ausschließlich zu Bildungszwecken und stellt keine Finanzberatung dar. Überprüfen Sie alle Angaben mit einem qualifizierten Steuerberater, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Dieser Gehaltsrechner verwendet den deutschen Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €, fünf Tarifzonen bis zum Spitzensteuersatz von 42 % bzw. 45 %), den Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Milderungszone, eine optionale Kirchensteuer (8 % oder 9 %, je nach Bundesland) sowie die Arbeitnehmeranteile der vier Sozialversicherungszweige 2026: Rentenversicherung (9,3 %), Krankenversicherung (rund 8,75 %, inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (1,8 % bzw. 2,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Es handelt sich um ein vereinfachtes Modell auf Basis der Grundtabelle bzw. des Splittingtarifs — ohne Simulation der Lohnsteuerklassen I–VI und ohne individuelle Freibeträge.

Netto jährlich
32.717 €
Netto monatlich
2.726 €
Netto wöchentlich
629 €
Netto stündlich (40h)
15.73 €
Einkommensteuer
14.233 €
Solidaritätszuschlag
0 €
Kirchensteuer
0 €
Sozialversicherung
13.050 €
Rentenversicherung
5.580 €
Krankenversicherung
5.250 €
Pflegeversicherung
1.440 €
Arbeitslosenversicherung
780 €

Gesamtabzüge: 27.283 · Effektive Abgabenquote: 45.5% · Berechnung nach dem § 32a EStG-Tarif 2026 und den Sozialversicherungs-Beitragssätzen 2026.

Vereinfachtes Modell auf Basis der Einkommensteuer-Grundtabelle bzw. des Splittingtarifs — keine Simulation der Lohnsteuerklassen I–VI, keine Werbungskosten oder sonstigen Freibeträge. Die tatsächliche Lohnsteuer laut Gehaltsabrechnung und die endgültige Steuerlast laut Steuererklärung können abweichen. Zahlen sind Schätzwerte; für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Anleitung

  1. Bruttojahresgehalt eingeben

    Der auf dem Arbeitsvertrag genannte Jahresbruttobetrag, vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

  2. Veranlagungsart wählen

    Einzelveranlagung (Steuerklasse I, Grundtabelle) oder Zusammenveranlagung für Ehepaare (Splittingtarif nach § 32a Abs. 5 EStG).

  3. Kirchensteuer und Pflegeversicherungs-Zuschlag angeben

    Kirchensteuer nur, wenn Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören (8 % in Bayern/Baden-Württemberg, sonst 9 %). Der Pflegeversicherungs-Zuschlag gilt für Kinderlose ab 23 Jahren.

Häufig gestellte Fragen

Warum unterscheidet sich mein tatsächliches Netto von der Gehaltsabrechnung?
Dieser Rechner bildet die Einkommensteuer nach der jährlichen Grundtabelle bzw. dem Splittingtarif ab — nicht die monatliche Lohnsteuer laut Lohnsteuerklasse (I–VI), die auf einer anderen, unterjährigen Berechnung beruht. Zusätzlich können individuelle Freibeträge, Werbungskosten, ein abweichender Krankenkassen-Zusatzbeitrag oder betriebliche Altersvorsorge das Ergebnis verändern.
Was ist der Solidaritätszuschlag und wer zahlt ihn noch?
Seit 2021 zahlen nur noch rund 10 % der Steuerpflichtigen mit höherem Einkommen den Solidaritätszuschlag. 2026 liegt die Freigrenze bei 20.350 € Einkommensteuer für Einzelveranlagte (40.700 € für Zusammenveranlagte); darunter fällt kein Soli an. In der anschließenden Milderungszone steigt der Soli langsamer als der volle Satz von 5,5 %.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge, die ich als Arbeitnehmer zahle?
2026 zahlen Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge zur Renten- (18,6 % gesamt → 9,3 % Arbeitnehmeranteil) und Arbeitslosenversicherung (2,6 % gesamt → 1,3 %), außerdem rund die Hälfte von Krankenversicherung plus Zusatzbeitrag (⌀ 8,75 %) sowie 1,8 % Pflegeversicherung (2,4 % für Kinderlose ab 23 Jahren, da der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Punkten allein vom Arbeitnehmer getragen wird).
Ist die Kirchensteuer verpflichtend?
Nein. Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (v. a. evangelische und katholische Kirche). Der Satz beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern. Wer keiner solchen Gemeinschaft angehört, wählt im Rechner 'Keine'.
Speichert der Rechner mein Gehalt?
Nein. Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser; nichts wird an einen Server gesendet, protokolliert oder im localStorage gespeichert.

Quellen & Referenzen

Verifizierte Quellen, geprüft von Buğra Sözeri.

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